Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung - und ihre Gesellschafter haften nur mit der eingezahlten Stammeinlage. Die GmbH ist eine juristische Person - mit eigener Rechtspersönlichkeit. Ferner hat sie Rechte, Pflichten, kann Eigentum erwerben und Verträge abschließen. Nach außen kann sie als Gesellschaft klagen und verklagt werden, somit haftet sie nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen.
Das Recht der GmbH ist im eigenen Gesetz, dem GmbHG geregelt. Diese Rechtsform ist eine im deutschen Recht eingebürgerte Gesellschaftsform.
Eine GmbH kann durch einen oder mehrere Gesellschafter gegründet werden. Ein wesentlicher Punkt ist der Gesellschaftsvertrag, der zwischen den Gesellschaftern abgeschlossen und unterschrieben wird. Nach dem GmbH-Gesetz muss das Stammkapital mindestens 25.000 Euro und Mindesteinlage 12.500 Euro betragen. Die Mindesteinlage ist ein Viertel der Stammeinlage - und sie setzt sich aus der Stammeinlage jedes Gesellschafters zusammen. Die Gründung der GmbH ist formgebunden, daher muss der Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet werden.
Die U-Gesellschaft ist in der Alltagssprache auch als Mini-GmbH oder 1-Euro-GmbH inoffiziell bekannt. Sie hat keine strenge Vorschriften wie die klassische GmbH. Die Einführung dieser Unternehmergesellschaft soll die Gründung von Limited Boom stoppen. Außerdem ist die Mini-GmbH mittel- und langfristig kostengünstiger als Limited. Bei der Limited ist der Verwaltungsaufwand sehr hoch, da zusätzlich Jahresabschlüsse beim englischen Handelsregister eingereicht werden müssen. Es ist auch nicht garantiert, ob die Limited-Agentur tatsächlich seriös ist.
Die Kosten bei einer U-Gesellschaft sind sehr gering, da das Stammkapital flexibel gewählt werden kann. Für die Gründung einer Mini-GmbH ist als Stammkapital mindestens ein Euro nötig. Dabei sind nur Bareinlagen, keine Sacheinlagen zulässig. Außerdem sind die Kosten für die notarielle Beurkundung von der Höhe des Stammkapitals abhängig. Je niedriger das Stammkapital, desto geringer sind die Kosten.
Bei der Gründung einer Mini-GmbH mit bis zu drei Gesellschaftern - und einem Geschäftsführer, ist ein Besuch beim Notar unentbehrlich, da nur er das Musterprotokoll ausfüllen darf. Dadurch spart der Gründer Anwaltkosten für das Ausformulieren des Gesellschaftsvertrages. Wenn die Hilfe eines Anwalts nicht zu dem Zeitpunkt nötig ist, ist der Notarbesuch und Handelsregistereintrag notwendig.
Die rechtliche Stellung der Unternehmergesellschaft ist wie bei einer GmbH. Für Rücklagenbildung sind 25 Prozent vom Gewinn bis zum Erreichen des Stammkapitals festgelegt, dann wird die Rücklage in Stammkapital einer normalen GmbH umgewandelt. Die Firma muss den Zusatz „Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt“ oder „UG“ haftungsbeschränkt haben, bis das Stammkapital erreicht ist. Im Geschäftsverkehr muss die Firma diese Rechtsformbezeichnung unbedingt verwenden. Sie wurde am 1. November 2008 eingeführt.
Es wird behauptet, die Unternehmergesellschaft wird bei Existenzgründer gut ankommen, da die Gründung schnell und preiswert ist. Was noch wichtig ist, Ideen sollen auch mit wenig Kapital realisierbar sein. Darüber hinaus Unternehmer motivieren, die Wert auf deutsche Kapitalgesellschaften legen und nicht auf eine englische Limited.





